Das Foto soll 51 x 51 mm groß, in Farbe und mit weißem Hintergrund sein (mit dem Kopf des Antragstellers in der Mitte). Fotos mit unruhigem oder dunklem Hintergrund oder mit Muster sind unzulässig. Der Kopf von der Kinnspitze bis zu den Haaren sollte ca. 25 - 35 mm groß sein und die Augenhöhe sollte sich ca. 28 - 35 mm – von der unteren Kante des Fotos gemessen – befinden. Das Foto darf keinen Rand haben.
Kopfbedeckungen sind nur zulässig, wenn die Religion dazu verpflichtet, aber auch dann dürfen Sie keinen Teil des Gesichts unklar erscheinen lassen. Sonnenbrillen oder andere Dinge, die das Gesichtsfeld beeinträchtigen, sind unzulässig, es sei denn sie werden aus medizinischen Gründen benutzt (z. B. Augenbinde).
Fotos mit folgenden Bestandteilen sind unzulässig:
traditionelle Gesichtsmaske oder Burka
Mütze bei Militär-, Flugzeug- oder anderem Personal
Stammestracht, Nationalkostüm oder Kopfbedeckung, die nicht von der Religionszugehörigkeit vorgeschrieben ist.